Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Gallizien ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.1 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für gallizien.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- 1.1.1: Non-text Content – Stellenweise fehlen Alternativtexte bei Bildern, Icons sowie Vorschauelementen, sodass diese für Screenreader-Nutzer*innen nur eingeschränkt zugänglich sind.
- 1.4.5: Images of Text – Teilweise werden Bilder mit Textinhalten oder gescannte Dokumente verwendet, die nicht oder nur eingeschränkt maschinenlesbar sind.
- 2.4.7: Focus Visible – Bei einzelnen Bedienelementen (Buttons, Links sowie interaktiven Karten oder Anwendungen) ist die visuelle Fokusdarstellung nicht immer ausreichend erkennbar.
- PDF-Dokumente – Einige auf der Website verfügbare PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei (fehlende Tags, fehlende Alternativtexte, unklare Lese-Reihenfolge).
b. Unverhältnismäßige Belastung
Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Einige PDF- und Office-Dokumente wurden nicht barrierefrei erstellt, insbesondere ältere Dokumente oder Inhalte von externen Stellen. Eine nachträgliche vollständige Aufbereitung ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Bei neuen Dokumenten wird auf Barrierefreiheit geachtet.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 erstellt.
Sie basiert auf einer externen Bewertung nach WCAG 2.1 AA, bei der ausgewählte Seiten von gallizien.gv.at geprüft wurden.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 01.12.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auffallen oder Sie Unterstützung bei nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Gemeinde Gallizien – Gemeindeverwaltung
E-Mail: gallizien@ktn.gde.at
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Kontaktaufnahme nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das Kontaktformular Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit entgegen.
Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben bestehen. Bei berechtigten Beschwerden empfiehlt die Gleichbehandlungsstelle Maßnahmen zur Mängelbehebung.