gallizien

Familie & Soziales

Standesamt

Aufgaben und Zuständigkeit im Standesamt

Im Standesamt kann man mehr, als "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet Sie das Standesamt Ihr Leben lang.

So werden hier wesentliche Ereignisse, beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall beurkundet. Für Auskünfte, Fragen und Hilfestellungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Standesamtes der Gemeinde Gallizien gerne zur Verfügung.

Die Standesbeamten finden Sie bei den MitarbeiterInnen.

Heiraten

Zur Anmeldung am Standesamt (= Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit - vormals Aufgebot) haben Verlobter und Verlobte persönlich am zuständigen Standesamt des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes des Verlobten oder der Verlobten zu erscheinen.

Da die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit nur maximal sechs Monate gültig ist, kann die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden. 

 

 

Erforderliche Unterlagen (jeweils für Braut und Bräutigam):

für Ledige:

 

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch (darf nicht älter als sechs Monate sein und ist am Standesamt des Geburtsortes erhältlich)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original und auf den aktuellen Namen lautend) 
  • amtlicher Lichtbildausweis 
  • gegebenenfalls Nachweis des akademischen Grades

 

Verlobte die bereits verheiratet waren, haben zusätzlich vorzulegen:

  • Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen 
  • Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil (versehen mit Rechtskraftsklausel - Rechtskraftstempel)
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

Im Todesfall

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Der Tod erfolgte zu Hause unter natürlichen Umständen:

  •  Verständigen Sie zuerst den Totenbeschauarzt.
  • Rufen Sie danach Ihr Bestattungsunternehmen an.
  • Nach der Totenbeschau wird der/die Verstorbene je nach Vereinbarung abgeholt.

 

Wenn der/die Angehörige im Krankenhaus stirbt:

  • Rufen Sie Ihr Bestattungsunternehmen an.
  • Die persönlichen Sachen sind abzuholen. Alles andere wird vom Bestattungsunternehmen erledigt.
  • Der/die Verstorbene wird je nach Vereinbarung im Krankenhaus abgeholt.

 

Bei Unfällen oder bei Suizid ist zuerst die Polizei zu verständigen.

 

Kontaktieren Sie auch das zuständige Pfarramt, wenn Sie es wünschen.


Kontakdaten Bestattung

Bestattung der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See

Mobil: 0664 80 22 43 30

Rat und Hilfe im Trauerfall von 0-24 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.

 

Bestattung der Gemeinde Grafenstein

Telefon: 04225 / 2220-15

Mobil: 0664 / 1553280

Wir helfen im Trauerfall bei Tag und Nacht.

 

Benötigte Unterlagen

Für die Besorgung der Urkunden beim Standesamt ist die Vorlage folgender Urkunden erforderlich:

  • Geburtsurkunde, bzw. bei vor 1939 geborenen Personen ein Geburts- bzw. Taufschein des Pfarramtes
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

 

Sterbefall - Meldung - Kosten und Gebühren in EUR

Sterbefall - Meldung

Totenbeschaugebühr

180,00

Sterbeurkunde - Bundesgebühr

7,20

Sterbeurkunde - Verwaltungsabgabe

2,10

Soziale Beratungsstellen

Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens

Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens 
Sozial- und Gesundheitszentrum Völkermarkt

Ritzingstraße 31, 9100 Völkermarkt
Tel. 04232 / 4202
Fax 04232/4202-20
E-Mail: avs.voelkermarkt@avs-sozial.at
Homepage: www.avs-sozial.at

 

Kärntner Hilfswerk

Kärntner Hilfswerk
Umfahrungsstraße 18, 9100 Völkermarkt
Tel. 050/544-01
Fax 050/544-5199
E-Mail: voelkermarkt@hilfswerk.co.at
Homepage: www.hilfswerk.at

Österreichisches Rotes Kreuz

Österreichisches Rotes Kreuz
Bleistraße 3, 9100 Völkermarkt
Tel. 050 / 9144 1600
Fax 050 / 9144 1619
E-Mail:office@vk.k.roteskreuz.at
Homepage: www.roteskreuz.at

Kärntner Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice

Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt
Spanheimergasse 2, 9100 Völkermarkt
Tel. 050 / 536-65566
E-Mail: bhvk.sozialamt@ktn.gv.at  
Homepage: www.ktn.gv.at