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Familie & Soziales

Standesamt

Aufgaben und Zuständigkeit im Standesamt

Der Aufgabenbereich des Standesamtes umfasst die Beurkundung von Geburten, Vornahme von Trauungen und Verpartnerungen, Beurkundung von Sterbefällen und Totgeburten. 

Beurkundungen von Geburten, Obsorge, Vaterschaftsanerkennung, Beurkundungen von Sterbefällen und Eheschließungen, eingetragenen Partnerschaften, Beratung in allen Personenstandsfällen mit In- und Auslandsberührung, Beratung in namensrechtlichen Angelegenheiten/Namensänderung.

Außerdem ist es zuständig für die Beurkundung und Beglaubigung von verschiedenen Erklärungen wie Vaterschaftsanerkenntnissen, Obsorgeerklärungen, Namensbestimmungen für Kinder, Ehegatten und Wiederannahmen bei geschiedenen oder verwitweten Personen,

Eintragung von Mitteilungen wie Namensänderungen der Bezirksverwaltungsbehörden, Anträge auf Geschlechtsänderungen und Eheauflösungen.

Ein wichtiges Gebiet sind die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz und die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen.

Die Standesbeamten finden Sie bei den MitarbeiterInnen.

Heiraten

Zur Anmeldung am Standesamt (= Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit - vormals Aufgebot) haben Verlobter und Verlobte persönlich am zuständigen Standesamt des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes des Verlobten oder der Verlobten zu erscheinen.

Terminreservierung

Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer Traumhochzeit ist die Reservierung Ihres Wunschtermins (maximal 6 Monate früher).  Bitte beachten Sie, dass nur ein Termin für Sie reserviert werden kann. Sollten Sie außerhalb des Trausaals heiraten wollten, so bitten wir Sie den Termin auch mit dem Eigentümer des Außentrauungsstandortes abzuklären.

Den Termin können Sie telefonisch, schriftlich oder persönlich beim Standesamt vereinbaren:

Telefonisch: unter +43 4221/2220 während der Amtsstunden

Per E-Mail: an gallizien@ktn.gde.at

Vorbereitungen

Nachdem Sie Ihren Wunschtermin reserviert haben, ist der nächste Schritt, die Übermittlung Ihrer Dokumente. Gerne können Sie uns schon vorab Ihre Unterlagen per E-Mail senden oder während der Parteienverkehrszeiten persönlich vorbeibringen.

Achtung:
Wichtig ist, dass Sie die Dokumente spätestens beim Verfahren zur Feststellung der Ehefähigkeit (Aufgebot) im Original vorlegen können.
Es ist übrigens auch möglich, das Aufgebot bei einem anderen Standesamt in Österreich erstellen zu lassen

Erforderliche Unterlagen:

  1. Volljährige Verlobte haben vorzulegen:
    a) Geburtsurkunde
    b) Staatsbürgerschaftsnachweis   (bei Ausländer/innen Reisepass)
    c) Nachweis des Wohnsitzes – gegebenenfalls des Aufenthaltes
    d) Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung
  2. Verlobte, die bereits verheiratet waren, haben zusätzlich vorzulegen:
    a) Heiratsurkunden aller Vorehen
    b) Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen, das sind Scheidungs-, Aufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde
  3. Ausländische Verlobte haben zusätzlich vorzulegen:
    a) Bestätigung der Ehefähigkeit der zuständigen Heimatbehörde
    b) Gegebenenfalls weitere Bestätigungen, wie z.B.
    – Bestätigung über die Staatsangehörigkeit neuesten Datums
    – Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung
    – Eidesstattliche Erklärung
    – Übersetzung
    – Lichtbildausweis
  4. Verlobte mit gemeinsamen vorehelichen Kindern haben zusätzlich vorzulegen:
    a) Geburtsurkunden der Kinder
  5. Minderjährige Verlobte haben vorzulegen:
    a) Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung
    b) Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird
  6. Konventionsflüchtlinge haben zusätzlich vorzulegen:
    a) Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Konventionspass)

Eheermittlungsverfahren (Aufgebot)

Das Aufgebot ist die offizielle Anmeldung Ihrer Trauung im Standesamt. Bei diesem Termin müssen die beiden Verlobten anwesend sein. Ein Termin sollte ca. 2 Wochen nach Übermittlung der Unterlagen vereinbart werden. Da das Aufgebot nur begrenzt gültig ist, kann es frühestens 6 Monate vor Ihrer Hochzeit erstellt werden.

Beim Aufgebot wird Folgendes erledigt:

  • Kontrolle aller Personendaten
  • Bestimmung der künftigen Namensführung
  • Bekanntgabe der/des Trauzeugen
  • Fixierung des Trauungstermins und Ortes
  • Besprechung des Trauungsablaufes
  • Bezahlung der Gebühren

Wenn Sie nicht in Gallizien wohnen, so ist es übrigens auch möglich, das Aufgebot in Ihrer Heimatgemeinde durchzuführen.

Namensführung

Im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen. Sofern Sie österreichische/r StaatsbürgerIn sind, stehen Ihnen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

 Gemeinsamer Familienname:
Sie bestimmen entweder den Familiennamen des Mannes oder den der Frau zum gemeinsamen Familiennamen.

  1. Doppelname für den Mann oder die Frau:
    Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, kann derjenige, der den Namen des Partners annimmt, seinen bisherigen Familiennamen voran- oder nachstellen.
  2. Doppelname für beide Eheschließenden:
    Seit 1.4.2013 haben österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, dass beide Eheschließenden einen gemeinsamen Doppelnamen führen können.
  3. Kein gemeinsamer Familienname:
    In diesem Fall bleibt jeder Partner bei seinem bisherigen Familiennamen.

 Hinweise: 

  • Bei Nichtösterreichern richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates.
  • Sollte sich durch die Eheschließung Ihr Familienname ändern, sind Sie verpflichtet, verschiedene Behörden, Dienstgeber usw. darüber zu informieren.

Gebühren

Eine standesamtliche Hochzeit ist mit bestimmten Gebühren verbunden, die je nach gewünschtem Ablauf und Standort variieren. Hier finden Sie eine grobe Übersicht der anfallenden Kosten:

Grundgebühren:

  • Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit: € 74,00
  • Bearbeitung ausländischer Dokumente: € 193,00
  • Trauungsniederschrift: € 2,10
  • Ausstellung von Heiratsurkunden: € 2,10 pro Urkunde

Trauung im Standesamt:

  • Montag bis Freitag (während der Amtsstunden): € 5,45
  • Samstag: € 10,90

Trauung an einem Wunschort außerhalb des Standesamtes:

  • Grundgebühr: € 54,50
  • Zusätzliche Kommissionsgebühr: € 369,00

Für detaillierte Informationen oder individuelle Anfragen zu den Gebühren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass alle angegebenen Kosten vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die zuständigen Behörden sind.

Die Gebühren sind in bar bei der Anmeldung der Eheschließung (Aufgebot) zu entrichten.

Trauungsorte

Sie möchten an einem anderen Ort heiraten?!

– Kein Problem. Grundsätzlich sind alle Wunschstandorte für Ihre Traumhochzeit möglich, sofern folgende Kriterien erfüllt werden können:

  • Die Anfahrt von der Dienststelle zum (Parkplatz) des Außentrauungsortes ist mit 15 Minuten zumutbar und zu begrenzen, weiters ein eventueller Fußweg vom Parkplatz zum Außentrauungsort ebenfalls mit 15 Minuten.
  • Die Anfahrt muss außerdem mit einem „normalen PKW“ (kein Allradantrieb) problemlos möglich sein.
  • Klar abgegrenzte, gut erreichbare und befahrbare Parkflächen und Parkplätze in ausreichender Anzahl (je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft).
  • Sanitäranlagen, Zugang zu Trinkwasser und Erste Hilfeausstattung vor, während der gesamten Trauung und danach unversperrt und frei zugänglich
  • Behindertengerechte Erreichbarkeit von Trauungsstandort und Sanitäranlagen bei Anwesenheit von körperlich Beeinträchtigten
  • Die Bestuhlung für die Trauung (für alle anwesenden Gäste, Brautpaar und Standesbeamten) ist seitens des Hochzeitspaares zu organisieren.
  • Entsprechender Tisch für die Trauung (Unterschreiben der Dokumente) ist ebenfalls durch das Hochzeitspaar zu organisieren
  • Ausreichender Schutz (sowohl der Dokumente als auch der Personen – insbesondere Brautpaar, Trauzeugen und Standesbeamte) bei Regen und Wind, zumindest durch ein Zelt (ebenfalls durch das Hochzeitspaar zu organisieren.)
  • Einverständniserklärung über die Nutzung des Trauungsortes seitens des/der Eigentümer/s ist seitens des Hochzeitspaares einzuholen und auf Verlangen der Personenstandsbehörde im Vorhinein vorzulegen.
  • Die Trauzeremonie hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erfolgen, das private Ambiente sollte gewahrt werden. Für entsprechende Vorkehrungen hat das Brautpaar zu sorgen.
  • Der Standort hat den bau-, sicherheits- und brandschutztechnischen Erfordernissen zu entsprechen.
  • Zu keiner Zeit dürfen Leben oder Gesundheit der Anwesenden, und die Sicherheit von Sachen (insbesondere der Dokumente) gefährdet werden.
  • Des Weiteren können standesamtliche Trauungen an Orten mit religiösem Hintergrund nicht stattfinden. (Kirchen, Kapellen, Moscheen, …).

Letztendlich obliegt es – dem Gesetz entsprechend – der Standesbeamtin den ausgewählten Ort, hinsichtlich seiner Eignung als Außentrauungsstandort, zu beurteilen. Es besteht jedenfalls kein Rechtsanspruch auf Trauungen außerhalb der Dienstzeit und außerhalb des Trausaales.

 

 

 

 

 

 

 

Im Todesfall

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Der Tod erfolgte zu Hause unter natürlichen Umständen:

  •  Verständigen Sie zuerst den Totenbeschauarzt.
  • Rufen Sie danach Ihr Bestattungsunternehmen an.
  • Nach der Totenbeschau wird der/die Verstorbene je nach Vereinbarung abgeholt.

 

Wenn der/die Angehörige im Krankenhaus stirbt:

  • Rufen Sie Ihr Bestattungsunternehmen an.
  • Die persönlichen Sachen sind abzuholen. Alles andere wird vom Bestattungsunternehmen erledigt.
  • Der/die Verstorbene wird je nach Vereinbarung im Krankenhaus abgeholt.

 

Bei Unfällen oder bei Suizid ist zuerst die Polizei zu verständigen.

 

Kontaktieren Sie auch das zuständige Pfarramt, wenn Sie es wünschen.


Kontakdaten Bestattung

Bestattung der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See

Mobil: 0664 80 22 43 30

Rat und Hilfe im Trauerfall von 0-24 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.

 

Bestattung der Gemeinde Grafenstein

Telefon: 04225 / 2220-15

Mobil: 0664 / 1553280

Wir helfen im Trauerfall bei Tag und Nacht.

 

Benötigte Unterlagen

Für die Besorgung der Urkunden beim Standesamt ist die Vorlage folgender Urkunden erforderlich:

  • Geburtsurkunde, bzw. bei vor 1939 geborenen Personen ein Geburts- bzw. Taufschein des Pfarramtes
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

 

Sterbefall - Meldung - Kosten und Gebühren in EUR

Sterbefall - Meldung
Totenbeschaugebühr€ 180,00
Sterbeurkunde - Bundesgebühr€   21,00
Sterbeurkunde - Verwaltungsabgabe€     2,10

Soziale Beratungsstellen

Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens

Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens 
Sozial- und Gesundheitszentrum Völkermarkt

Ritzingstraße 31, 9100 Völkermarkt
Tel. 04232 / 4202
Fax 04232/4202-20
E-Mail: avs.voelkermarkt@avs-sozial.at
Homepage: www.avs-sozial.at

 

Kärntner Hilfswerk

Kärntner Hilfswerk
Umfahrungsstraße 18, 9100 Völkermarkt
Tel. 050/544-01
Fax 050/544-5199
E-Mail: voelkermarkt@hilfswerk.co.at
Homepage: www.hilfswerk.at

Österreichisches Rotes Kreuz

Österreichisches Rotes Kreuz
Bleistraße 3, 9100 Völkermarkt
Tel. 050 / 9144 1600
Fax 050 / 9144 1619
E-Mail:office@vk.k.roteskreuz.at
Homepage: www.roteskreuz.at

Kärntner Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice

Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt
Spanheimergasse 2, 9100 Völkermarkt
Tel. 050 / 536-65566
E-Mail: bhvk.sozialamt@ktn.gv.at  
Homepage: www.ktn.gv.at